Der Aufwand, um den betriebsüblichen Datenbestand auf DSGVO-konformes Niveau zu bringen, lässt sich nicht allgemein schätzen, weil er von vielen Faktoren abhängt. Unter anderem sind folgende Fragen zu klären:
Wer also bisher seiner kaufmännischne Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und seinen Datenbestand sinnvoll strukturiert und mit Zugangsberechtigungen versehen hatte, für den wird sich der Aufwand in Grenzen halten.
Wer allerdings bisher nach dem Motto gelebt hat – "Speicherts das halt wo Platz ist, is eh wurscht!" – sollte so schnell wie möglich seine Daten reorganisieren. Nicht nur, um der DSGVO zu genügen, sondern vor allem um sie künftig effizienter nutzen zu können.